Spielverlegungen

Die VSPO sieht höhere Gewalt als möglichen Grund für eine Spielverlegung vor und nennt dafür beispielhaft Streiks, Naturkatastrophen und Epidemien.

Häufige Gründe für Spielverlegungen sind:
Die ursprüngliche vorgesehene Halle steht nicht zur Verfügung. In diesem Fall ist grundsätzlich eine Verlegung an einen anderen Ort anzustreben, wobei der ursprüngliche Termin beibehalten wird. Notfalls muss ein Verein auf sein Heimrecht verzichten. Stößt die Beschaffung einer Ersatzhalle auf Schwierigkeiten, so ist Verbindung mit dem zuständigen Spielwart aufzunehmen.

Eine Reihe von Spielern steht zum Spieltermin nicht zur Verfügung. Hier ist zu untersuchen aus welchen Gründen der Mannschaft Spieler nicht zur Verfügung stehen. Die Angabe von Erkrankungen oder Verletzungen auch unter Vorlage eines ärztlichen Attests rechtfertigt laut VSPO eine Spielverlegung nicht hinreichend. Solche Fälle sind, wie Schulskikurs oder berufliche/private Verhinderung, das Risiko des betreffenden Vereins. Laut VSPO gibt es eigentlich nur einen Grund, der Spielverlegungen rechtfertigt, nämlich, wenn Spieler der Mannschaft zu anderen BVV/DVV-Vorhaben sich qualifizieren oder eingeladen werden. Natürlich wird von Seiten des BVV versucht durch den Rahmenterminplan solche Überschneidungen von Terminen zu vermeiden, dennoch gibt es immer ein paar Fälle, bei denen dies nicht gelingt. In diesem Fall kann der zuständige Spielwart eine Spielverlegung auf Antrag genehmigen bzw. anordnen.

Spielverlegungen auf einen anderen Tag führen im Allgemeinen zu Vorteil für eine bestimmte Mannschaft und zu Nachteil für andere Mannschaften. Es sind besonders auch die Nachteile für Mannschaften zu sehen, die von der Verlegung selbst nicht betroffen sind. Daher birgt jede Verlegung die Gefahr der Ungerechtigkeit in sich und ist daher nach Möglichkeit zu vermeiden.

Spielordnungsänderung 2011 wegen Jugendmeisterschaften beachten

Spielverlegungen auf Termine nach dem letzten Spieltag der Liga werden nicht genehmigt. Nur der zuständige Spielwart darf Spielverlegungen genehmigen oder anordnen.

Hier finden Sie die genehmigten Spielverlegungen:

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