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Spieltag | Liga | Verein | Betrag | Begründung |
---|---|---|---|---|
08.11.2014 | BKK-W-F | VC Hirschaid | 25,00 € | Nichteinhalten von Fristen - Einsendung Spielerpässe |
15.11.2014 | Pokal M | VSG Coburg/Grub IV | 25,00 € | Versäumte Benachrichtigung des Ergebnisdienstes |
15.11.2014 | Pokal F | MTV Pegnitz II | 25,00 € | Versäumte Benachrichtigung des Ergebnisdienstes |
15.11.2014 | BKK-W-F | VG Bamberg III | 25,00 € | Nichteinhalten von Fristen - Einsendung Spielerpässe |
Natürlich können gegen Entscheidungen und Bußen der spielleitenden Stellen bzw. Rechtskammern Rechtsmittel eingelegt werden. Den Ablauf, und was dabei zu beachten ist, hier kurz zusammengestellt. Weitere Einzelheiten und rechtliche Möglichkeiten siehe Rechtsordnung (RO) des Bayerischen Volleyball-Verbandes.
Hinweis zum Einspruch:
Befugt sind nur Vereinsvorstände, Volleyballabteilungsleiter sowie andere Personen mit schriftlicher Vollmacht. (§14 RO)
Die Verfahrensgebühr ist auf das Konto Bayerischer Volleyball-Verband e.V.
Verfahrensgebühr, Strafen
KT: 2222493
Blz: 70190000
Münchner Bank
zu zahlen.
Zusammen mit den Einspruchsunterlagen ist der Bezirksrechtskammer eine Kopie des Einzahlungsbelegs vorzulegen.
Entscheidungen, die den Tabellenstand beeinflussen können, sollen innerhalb von 4 Wochen ergehen.
Bernd Sonntag
Spielwart
Diese Aufstellung kann NICHT das genaue Studium der Spielordnung und Rechtsordnung ersetzen!
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